Grundsätzlich ja. Viele Rechtsanwälte haben im Umgang mit der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 wenig oder keine Erfahrung. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der originären Geltendmachung Ihres Anspruchs, so schulden Sie die Rechtsanwaltsgebühren auch dann, wenn die Fluggesellschaft keine Zahlung leistet und der Anspruch nicht durchgesetzt wird. airline-schreck.de erhält die Provision nur im Erfolgsfall!
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