Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gilt für Fluggesellschaften mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat, wenn Sie von einem Flughafen innerhalb der EU starten oder landen.
Bei einem Flug mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft gilt die EU-Fluggastrechteverordnung dann, wenn Sie mit dieser Fluggesellschaft an einem Flughafen innerhalb der EU starten.
Anwendung findet die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 auch bei Fluggesellschaften aus Irland, Norwegen und der Schweiz.
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