Grundsätzlich stehen Flugannullierungen einer Flugverspätung gleich. Eine Flugverspätung liegt vor, wenn sich der Flug um mindestens 3 Stunden verspätet oder ein Anschlussflug verpasst wurde mit einer Endverspätung von mehr als 3 Stunden. Entsprechendes gilt, wenn der Flug aus Gründen, welche die Fluggesellschaft zu vertreten hat, annulliert wird oder Ihre Beförderung wegen Überbuchung nicht stattfindet.

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