Grundsätzlich ja. Die Chancen, dass die Fluggesellschaften Ihrer Zahlungsaufforderung nachkommen, sind eher gering. In den meisten Fällen wird man Sie – manchmal erst nach Wochen oder Monaten – auf tatsächlich nicht gegebene Ausschlussgründe verweisen oder gar behaupten, man fände Ihre Buchung nicht (link); schlimmstenfalls hören Sie gar nichts von der Fluggesellschaft.
Airline-Schreck.de hat Erfahrung im Umgang mit den Fluggesellschaften bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir haben Zugriff auf Datenbanken mit der vollständigen und aktuellen Rechtsprechung zur EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sowie zu allen Flügen nebst Wetterdaten am Start- und Landeort. Die von airline-schreck.de erforderlichenfalls beauftragte Rechtsanwaltskanzlei ist seit Jahren mit der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung
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