Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung

20%

Bitte genaues Datum angeben, wann genau der Flug von der Airline annulliert wurde.

So funktioniert's

In wenigen Schritten können Sie Ihre Ausgleichszahlung mit uns einfordern.

1

1. Schritt

Sie geben Ihre Daten im Formular oben ein, airline-schreck.de prüft danach Ihren Anspruch.
Für Sie entstehen keine Kosten.

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2. Schritt

Airline-Schreck.de macht ihren Anspruch umgehend geltend. Wir arbeiten mit kurzen, aber angemessenen Fristen und lassen uns nicht vertrösten. Bei nicht fristgemäßer Zahlung oder unberechtigter Weigerung setzen wir Ihren Anspruch gerichtlich durch – ohne jedes Kostenrisiko für Sie.

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3. Schritt

Sie erhalten ihre Ausgleichzahlung abzüglich der Provision von 25 % zzgl. Mehrwertsteuer. Die Provision wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig!

Ihre Fluggastrechte

Folgende Ansprüche können wir geltend machen für Sie, wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wurde

Bis 1500km
Bei Flugstrecken unter 1500km
250€

    Ab 2h Wartezeit:

    Anspruch auf Betreuungsleistungen 

    (Essen, Getränke, Telefonanrufe etc)

     

    Ab 3h Verspätung:

    Anspruch auf Ausgleichszahlung

1500km - 3500km
Bei Flugstrecken von 1500km bis 3500km
400€

    Ab 3h Wartezeit:

    Anspruch auf Betreuungsleistungen

    (Essen, Getränke, Telefonanrufe etc)

     

    Ab 3h Verspätung:

    Anspruch auf Ausgleichszahlung

Ab 3500km
Bei Flugstrecken ab 3500km
600€

    Ab 4h Wartezeit:

    Anspruch auf Betreuungsleistungen

    (Essen, Getränke, Telefonanrufe etc)

     

    Ab 3h Verspätung:

    Anspruch auf Ausgleichszahlung

Warum airline-schreck.de?

Simpel & Schnell

Sie übermitteln uns die Informationen zu Ihrem verspäteten oder annullierten Flug und wir kümmern uns umgehend darum, dass Sie Ihre Ausgleichszahlung möglichst schnell erhalten. Sie brauchen keine Rechtsvertretung und müssen sich nicht selbst mit der Airline auseinandersetzen.

Erfahrung

Airline-Schreck.de hat Erfahrung im Umgang mit den Fluggesellschaften bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir haben Zugriff auf Datenbanken mit der vollständigen und aktuellen Rechtsprechung zur EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sowie zu allen Flügen nebst Wetterdaten am Start- und Landeort.

Rechtliche Unterstützung

Die von Airline-Schreck.de erforderlichenfalls beauftragte Rechtsanwaltskanzlei ist seit Jahren mit der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung vertraut.

Was unsere Kunden sagen

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Unternehmensanschrift

airline-schreck.de UG (haftungsbeschränkt)
Feldstraße 19,
65606 Villmar
info@airline-schreck.de
Telefax: 06474 88 20 164

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